Objektsicherheitsprüfung gemäss ÖNorm B 1300 und B 1301

Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNorm B 1300 und B 1301

Um Arbeitsunfälle größtmöglich auszuschließen und zu vermeiden wurde das Bauarbeiterkoordinationsgesetz (BauKG) geschaffen. Wir übernehmen für den Bauherrn die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen Durch die Kontrolle als Baustellenkoordinator gewährleisten wir, dass alle Bestimmungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) ausgeführt und eingehalten werden. Dem zuvor gehend wird durch uns, in Abstimmung mit den Baufirmen, der SiGe-Plan erstellt und laufend an das Projekt angepasst und adaptiert. Dadurch sorgen wir für eine sichere Bauabwicklung für alle am Bau beteiligten Firmen. Im Zuge der Erstellung des SiGe-Planes wird auch der Maßnahmenkatalog für spätere Arbeiten (Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten) erstellt.

Bei unserer Prüfung vor Ort werden mögliche Mängel bzw. Schäden erkannt und in Checklisten mittels Schrift- und Fotodokumentation festgehalten. Ebenso werden dabei Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen und auf Wunsch im Bedarfsfall auch Kosten geschätzt.
Dabei verwenden wir die ÖNormen B 1300 und B 1301 für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von umfassenden Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen von Gebäuten.